AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Verein Institut Lebenswege

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit mit dem Verein Institut Lebenswege. Welche Leistungen konkret beauftragt werden, zu welchem Zeitpunkt sie beginnen und welches Entgelt dafür anfällt, wird im jeweiligen Vertrag, in der Auftragsbestätigung und – soweit gesetzlich erforderlich – im Kostenblatt transparent festgelegt.

Stand: August 2026

Wichtig: Individuelle Vereinbarungen im Vertrag und in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Für die Organisation und Vermittlung von selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuern gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Vorgaben für die Organisation von Personenbetreuung. Zwingende Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben in jedem Fall unberührt.

01Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für entgeltliche Leistungen des Verein Institut Lebenswege, Diakoniestrasse 5/11, A-4209 Engerwitzdorf, gegenüber Auftraggeberinnen und Auftraggebern („Kunden“), soweit im konkreten Vertrag oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wird.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur insoweit, als keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

02Leistungen und Rolle des Vereins

Das Leistungsangebot umfasst – abhängig vom konkreten Auftrag – insbesondere Beratung, Bedarfserhebung, Betreuungsplanung, Case Management, Organisation und Vermittlung von Personenbetreuung, mobile Betreuung und Entlastungsleistungen, Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten, Gesellschaftertätigkeiten, Qualitätsmanagement, Betreuungsvisiten, Koordination, Unterstützung bei Behördenwegen sowie weitere ausdrücklich vereinbarte Leistungen.

Bei der Organisation von Personenbetreuung tritt der Verein als Vermittler im Sinn des § 161 GewO 1994 auf. Die tatsächlich vermittelten Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer üben ihre Tätigkeit grundsätzlich selbstständig auf Grundlage eigener Vertragsverhältnisse aus. Der Verein ist nicht automatisch Arbeitgeber der vermittelten Betreuungskraft.

Ob eine Leistung vom Verein selbst erbracht, organisiert, vermittelt oder durch einen selbstständigen Dritten erbracht wird, ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen.

03Bedarfserhebung und Auswahl einer Betreuungskraft

Vor Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Personenbetreuung wird der Betreuungsbedarf und die konkrete Betreuungssituation entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erhoben. Dabei wird geprüft, ob eine für die Vermittlung vorgesehene Betreuungskraft den festgestellten Bedarf grundsätzlich abdecken kann.

Die Erhebung und Prüfung werden dokumentiert. Der betreuungsbedürftigen Person sowie einem davon abweichenden Vertragspartner werden die Ergebnisse auf Verlangen zugänglich gemacht oder in Abschrift ausgefolgt.

Die Auswahl erfolgt nach den bekannt gegebenen Bedürfnissen und verfügbaren Informationen. Eine bestimmte Person oder eine jederzeitige sofortige Ersatzverfügbarkeit kann nur garantiert werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

04Vertragsabschluss und Auftragsbestätigung

Anfragen über Website, Telefon oder E-Mail sind grundsätzlich unverbindlich. Der konkrete Vertrag kommt insbesondere durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung oder auf eine sonst gesetzlich zulässige und eindeutig vereinbarte Weise zustande.

Bei Vermittlungsverträgen über Personenbetreuung werden die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsinhalte schriftlich festgehalten. Dazu gehören insbesondere Vertragsparteien, Beginn und Dauer, Leistungsinhalte, Entgelt und Zahlungsmodalitäten, Regelungen über die Vertragsbeendigung sowie ein erreichbarer Ansprechpartner.

Die Website stellt das Leistungsangebot allgemein dar. Sie ersetzt nicht den individuellen Vertrag, die Auftragsbestätigung oder ein gesetzlich erforderliches Kostenblatt.

05Preise, Kostenblatt und Zahlungsmodalitäten

Die für den konkreten Auftrag geltenden Entgelte, laufenden Kosten, einmaligen Kosten, Nebenkosten und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Auftragsbestätigung und – bei der Organisation von Personenbetreuung – aus dem gesetzlich vorgesehenen Kostenblatt.

Diese AGB enthalten bewusst keine konkrete Preisliste. Soweit gesetzliche Vorschriften verlangen, dass ein Kostenblatt oder Preisangaben zugänglich gemacht werden, erfolgt dies gesondert und in der gesetzlich vorgesehenen Form.

Eine Zahlungspflicht besteht nur für wirksam vereinbarte und gesetzlich zulässige Entgelte. Bereits erbrachte oder begonnene Leistungen werden nach Maßgabe des Vertrages und der gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.

06Mitwirkungspflichten und richtige Angaben

Eine sichere und passende Organisation setzt voraus, dass der Verein über alle für die Betreuung wesentlichen Umstände vollständig und richtig informiert wird. Dazu zählen insbesondere Veränderungen des Gesundheitszustands, des Betreuungsbedarfs, der Wohn- oder Betreuungssituation sowie sonstige Umstände, die für die vereinbarte Leistung wesentlich sind.

Erforderliche Unterlagen und Informationen sind rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen oder Nachteile, die ausschließlich auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet zur Verfügung gestellten Informationen beruhen, können dem Verein nicht zugerechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

07Qualitätsmanagement, Betreuung und laufende Organisation

Soweit vereinbart, umfassen laufende Leistungen insbesondere Betreuungsvisiten, Qualitätsmanagement, Unterstützung der betreuten Person und ihrer Angehörigen, Unterstützung der Betreuungskraft, organisatorische Bereitstellung, Koordination und Erreichbarkeit für vereinbarte Anliegen und Notfälle.

Zusätzliche Leistungen wie Nachtdienste, zusätzliche Haushaltsunterstützung, Sonder- oder kurzfristige Einsätze sind vor ihrer Durchführung mit dem Verein abzustimmen, sofern sie nicht bereits vom bestehenden Auftrag umfasst sind.

Art und Umfang solcher Zusatzleistungen sowie eine allfällige zusätzliche Vergütung werden im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.

08Ausfall und Vertretung von Betreuungskräften

Fällt eine vorgesehene selbstständige Betreuungskraft unvorhergesehen aus, bemüht sich der Verein im Rahmen der vereinbarten Leistungen und der tatsächlichen Verfügbarkeit um eine geeignete Ersatz- oder Folgelösung.

Eine lückenlose oder sofortige Ersatzstellung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bis zum Beginn einer verfügbaren Ersatzlösung sind Auftraggeber und Angehörige dafür verantwortlich, eine erforderliche unmittelbare Versorgung sicherzustellen, soweit im konkreten Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

09Beendigung, Kündigung und Todesfall

Für Vermittlungsverträge über Personenbetreuung gelten die zwingenden gesetzlichen Beendigungsregelungen. Solche Verträge können von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats aufgelöst werden.

Der Vermittlungsvertrag endet mit dem Tod der betreuungsbedürftigen Person. Ein im Voraus bezahltes Entgelt ist im gesetzlich vorgesehenen Umfang anteilig zu erstatten.

Für andere Betreuungs- und Unterstützungsleistungen gelten die im jeweiligen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Kündigungsregelungen. Das Recht zur vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bis zur wirksamen Vertragsbeendigung tatsächlich entstandene und wirksam vereinbarte Entgelte bleiben zahlbar. Besondere Storno- oder Kostenregelungen werden nicht in diesen AGB betragsmäßig veröffentlicht, sondern – soweit zulässig – im konkreten Vertrag transparent vereinbart.

10Rücktrittsrecht bei Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen

Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Die Ausübung des Rücktrittsrechts setzt keine besondere Form voraus; eine eindeutige Rücktrittserklärung genügt. Soweit gesetzlich vorgesehen, werden Rücktrittsbelehrung und Muster-Rücktrittsformular gesondert zur Verfügung gestellt.

Wünscht ein Verbraucher ausdrücklich, dass der Verein bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt, wird vor Beginn die gesetzlich erforderliche Erklärung eingeholt. Im Fall eines wirksamen Rücktritts kann für bereits erbrachte Leistungen nur jener Betrag verlangt werden, der nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Dienstleistung nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.

11Rechnungen und Zahlungsverzug

Rechnungen sind innerhalb der im Vertrag, der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mahn-, Inkasso- und Betreibungskosten werden gegenüber Verbrauchern nur insoweit verlangt, als sie gesetzlich zulässig, notwendig und der Höhe nach angemessen sind.

Werden fällige Forderungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht bezahlt, kann dies – soweit gesetzlich zulässig und unter Berücksichtigung des konkreten Vertrags – einen wichtigen Grund für eine vorzeitige Vertragsbeendigung darstellen.

12Behördenwege, Förderungen und externe Entscheidungen

Soweit vereinbart, unterstützt der Verein bei Formularen, Behördenwegen, Förderansuchen, Meldungen und sonstigen organisatorischen Schritten. Entscheidungen über Förderungen, Bewilligungen oder sonstige behördliche Maßnahmen werden jedoch ausschließlich von den jeweils zuständigen Stellen getroffen.

Der Verein kann daher keinen bestimmten Ausgang eines Verfahrens, eine bestimmte Förderhöhe oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer garantieren. Eine gesetzlich bestehende Haftung für eigenes schuldhaftes Verhalten bleibt unberührt.

13Selbstständige Betreuungspersonen und Vereinbarungen außerhalb des Auftrags

Vermittelte Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer sind grundsätzlich selbstständig tätig. Ihr Betreuungsverhältnis mit der betreuungsbedürftigen Person bzw. dem Auftraggeber ist vom Vermittlungsverhältnis mit dem Verein zu unterscheiden.

Private Zusatzvereinbarungen zwischen Auftraggebern, Angehörigen und Betreuungskräften, die außerhalb des mit dem Verein vereinbarten Leistungsumfangs geschlossen werden, sind dem Verein nicht zurechenbar. Zusätzliche Zahlungen, Aufgaben oder Änderungen sollten zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich dokumentiert und – sofern sie den Organisationsauftrag betreffen – mit dem Verein abgestimmt werden.

14Wertsachen und persönliche Gegenstände

Zum Schutz aller Beteiligten wird empfohlen, Bargeld, Schmuck, Dokumente und sonstige Wertsachen sicher aufzubewahren und gegebenenfalls eine nachvollziehbare Liste wichtiger Gegenstände zu führen.

Für Verlust oder Beschädigung kann eine Haftung des Vereins nur nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. Zwingende Haftungsansprüche, insbesondere bei eigenem schuldhaftem Verhalten, werden durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

15Dokumentation, Pflegemappe und Archivierung

Soweit im Rahmen des Auftrags eine Betreuungs- oder Pflegedokumentation geführt oder eine Pflegemappe bereitgestellt wird, ist mit diesen Unterlagen sorgfältig umzugehen. Nach Vertragsende sind Unterlagen, die dem Verein zur gesetzlich erforderlichen Dokumentation oder Archivierung zurückzugeben sind, innerhalb der im individuellen Vertrag festgelegten Frist zu retournieren.

Allfällige Ersatzkosten bei Verlust oder Nichtrückgabe werden nur verrechnet, wenn dies im konkreten Vertrag wirksam und transparent vereinbart wurde.

16Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Zwingende Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden nicht eingeschränkt.

Der Verein haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für eigenes schuldhaftes Verhalten. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht in Fällen, in denen ein gesetzlicher Haftungsausschluss unzulässig wäre.

Für eigenständige Leistungen selbstständiger Dritter richtet sich die Verantwortung grundsätzlich nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Eine gesetzlich bestehende eigene Verantwortung des Vereins – insbesondere im Zusammenhang mit Auswahl, Organisation oder Vermittlung – bleibt unberührt.

17Datenschutz und Vertraulichkeit

Im Rahmen von Betreuung und Organisation werden regelmäßig personenbezogene und teilweise besonders schutzwürdige Gesundheitsdaten verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und zu den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecken.

Informationen über betreute Personen und Angehörige werden vertraulich behandelt. Nähere Angaben zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.

18Vertragsänderungen und Kommunikation

Änderungen oder Ergänzungen wesentlicher Vertragsinhalte werden zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart und dokumentiert. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Soweit für einzelne Erklärungen gesetzlich keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, können Erklärungen auch in einer sonst nachweisbaren Form abgegeben werden. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.

19Vertragssprache, Recht und Gerichtsstand

Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch. Übersetzungen dienen der Information, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Durch diese AGB wird gegenüber Verbrauchern kein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Vereins begründet.

20Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt – soweit gesetzlich zulässig – unberührt.

Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere nach ABGB, KSchG, FAGG, GewO 1994 und den Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung, werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

Fragen zu unseren Vertragsbedingungen?

Verein Institut Lebenswege · Diakoniestrasse 5/11 · A-4209 Engerwitzdorf
Telefon: 0680 555 65 50 · E-Mail: office@institut-lebenswege.at

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